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Sparzulage in Form von Vermögenswirksamen Leistungen (VL)
Vermögenswirksame Leistungen dienen der Vermögensbildung des Arbeitnehmers und werden abhängig vom zu versteuernden Einkommen des
Arbeitnehmers durch den Staat gefördert. Alleinstehende dürfen beim VL-Fondssparen als zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 20.000 EURO,
Verheiratete nicht mehr als 40.000 EURO verdienen.Beim VL-Bausparen dürfen Arbeitnehmer als zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 17.900 EURO,
Verheiratete nicht mehr als 35.800 EURO verdienen. Definitionsgemäß sind Vermögenswirksame Leistungen Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt.
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Ein Überblick zu vermögenswirksamen Leistungen
Es bestehen zwei Möglichkeiten der Förderung, die beide nebeneinander in Anspruch genommen werden können:
Anlage von maximal 400,- EURO jährlich in einen Investmentfonds, der vom Staat mit einer Arbeitnehmer-Sparzulage in Höhe von 20% (= 80,- EURO) gefördert
wird. Der Aktienanteil des Fonds muss mindestens 60% betragen.
Abschluss eines Bausparvertrages mit einer jährlichen Sparprämie in Höhe von 470,- EURO (= 39,16,- EURO monatlich).
Hier fördert der Staat mit 9% jährlich (= 42,30 EURO).
Abhängig von der Form der Anlage beträgt die Mindestdauer eines VL-Vertrages 6 bzw. 7 Jahre.
Es sind somit 870 EURO im Jahr mit einer Sparzulage begünstigt. Die maximale Sparzulage beträgt insgesamt 122,30 EURO pro Jahr!
Jeder kann VL-Sparen.
Vorraussetzungen zum Erhalt von VL (Vermögenswirksame Leistungen) für VL-Fonds
Das Geld muss über 7 Jahre angelegt werden, d.h. nach 6 Jahren Einzahlung muss noch bis zum Ende des Kalenderjahres gespart werden.
Der Aktienfonds muss die Bedingungen für die Arbeitnehmersparzulage erfüllen (hierzu die bei der InveXtra erhältlichen VL-Fonds). U.a. gehört dazu, dass der Anteil an Aktien mindestens 60 % beträgt.
Das jährliche Einkommen darf 20.000 EURO bei Alleinstehenden und 40.000 EURO bei Ehepaaren nicht übersteigen.
Bei Alleinstehenden kann unter Einbezug von steuerlichen Frei- und Pauschalbeträgen das Jahresbruttoeinkommen 24.024 EURO betragen.
Bei Ehepaaren mit 2 Kindern und einem berufstätigen Ehepartner kann das Jahresbruttoeinkommen durch die pauschalen Steuerfreibeträge
bei 48.392 EURO liegen.
Übersicht Einkommensgrenzen VL-Arbeitnehmerzulage für VL-Fonds:
Zu versteuerndes Einkommen und welchen Brutto-Verdiensten es entspricht
(InveXtra AG übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der übermittelten Daten):
Familienstand |
zu versteuerndes
Einkommen
maximal |
entspricht bei
Angestellten
einem
Brutto-
Einkommen** von |
Single |
EURO 20.000,-- |
EURO 24.024,-- |
Single mit 1 Kind* |
EURO 20.000,-- |
EURO 26.208,-- |
Single mit 2 Kindern* |
EURO 20.000,-- |
EURO 28.392,-- |
Verheiratete / 1 AN |
EURO 40.000,-- |
EURO 44.024,-- |
Verh./ 1 AN / 1 Kind |
EURO 40.000,-- |
EURO 46.208 |
Verh./ 1 AN / 2 Kinder |
EURO 40.000,-- |
EURO 48.392,-- |
Verheiratete / 2 AN |
EURO 40.000,-- |
EURO 47.128,-- |
Verh./ 2 AN / 1 Kind |
EURO 40.000,-- |
EURO 49.312,-- |
Verh./ 2 AN / 2 Kinder |
EURO 40.000,-- |
EURO 51.532,-- |
* sofern Kind/er nur bei dem einen Elternteil zu berücksichtigen ist/sind
** Bei den Einkommensgrenzen wurden aktuelle steuerlich abzugsfähige Pauschalen, Vorsorgeaufwendungen und Kinderfreibeträge berücksichtigt.
Für die Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen. AN = Arbeitnehmer.
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Quelle: Investmentfonds.de, ein Dienst der InveXtra AG |
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WICHTIGER HINWEIS:
Diese Informationen können nicht alleine die Grundlage für Ihre
persönliche Anlageentscheidung sein. Die Informationen ersetzen nicht die gesetzlich
(§ 19 Abs. 1 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften, KAGG) vorgeschriebenen Unterlagen
(Verkaufsprospekt), die vor Abschluß eines Kaufvertrages über Wertpapier- sowie Geldmarkt-Sondervermögen
zur Verfügung gestellt werden müssen. Nähere Informationen zu den einzelnen Fonds der
Investmentgesellschaften entnehmen Sie bitte deren jeweiligen Verkaufsprospekten, die hier
per Email oder telefonisch und per Fax angefordert werden können:
Kontakt:
Tel.: +49 221 570960
Fax: +49 221 5709620
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Die Seite www.investmentfonds.de sowie www.fondsdiscount.com sind Dienste der Invextra AG
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InveXtra AG
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Quellen: Investmentfonds.de.
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